WEG-Verwaltung

Als WEG-Verwalter versuchen wir die unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.

Uns stehen professionelle und leistungsfähige Partner (Architekten, Sachverständige und zuverlässige Hausmeister und Handwerksfirmen) zur Seite, mit denen wir gut und erfolgreich zusammenarbeiten.

Wir bieten Ihnen alle für die Verwaltung erforderlichen Leistungen gemäß dem Wohnungseigentümergesetz (WEG), z. B.:

  • Korrespondenz, Beratung und Information der Eigentümer
  • Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum (hierzu holen wir uns mehrere Leistungsangebote zum Vergleich ein)
  • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
  • Beauftragung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Beurteilung der notwendigen Maßnahmen durch Ortstermine, Ausschreibungsverfahren oder Preisanfragen, Erstellen von Preisspiegeln, Auftragsvergaben, Abnahmen mit Prüfung von Zwischenleistungen, Rechnungsprüfung bis zum abschließenden Zahlungsverkehr)
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Behebung von Baumängeln (gegebenenfalls zusammen mit einem versierten Bausachverständigen) durch Analysieren, gemeinsame Lösungsfindung mit den Bauunternehmen, Umsetzung und abschließende Beurteilung
  • Beratungsgespräche, Abstimmung und Belegprüfung mit den Verwaltungsbeiräten 
  • Erarbeitung von praktikablen Hausordnungen und deren Überwachung
  • Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
  • Umsetzung von sicherheitsrelevanten Verordnungen, z. B. der Trinkwasserverordnung
  • Regelmäßige Begehungen der Anlage
  • Zeitnahe, professionelle Buchführung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
  • Mündelsichere Anlage der Instandhaltungsrücklage auf separaten Konten
  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnungen, Wirtschaftsplänen und Rücklagenübersichten
  • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
  • Verhandlungen mit Behörden, Nachbarn und anderen Verwaltungen
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen sowie Beschlüssen im Umlaufverfahren
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und zeitnaher Versand der Protokolle an alle Eigentümer